Zur Ermittlung des „Marktwertes“ Ihrer Immobilie können Sie entweder ein „Verkehrswertgutachten“ (Vollgutachten) oder ein „Kurzgutachten“ beauftragen. Hierbei gibt es allerdings Unterschiede.
Ein „Verkehrswertgutachten“ ist rechtsgültig, dies bedeutet, dass Sie dieses aufgrund der ausführlichen Erläuterung des Bewertungsergebnisses vor Gericht oder öffentlichen Stellen verwenden können.
Für private Zwecke, z.B. als Information bei einer geplanten Verkaufsabsicht, eignet sich eher ein „Kurzgutachten“. Gegenüber dem „Verkehrswertgutachten“ ist das „Kurzgutachten“ zwar kostengünstiger und kompakter, wird aber vor Gericht oder öffentlichen Stellen im Normalfall nicht anerkannt.
Die Kosten für ein Gutachten hängen von der Art des Gutachtens, dem Objektwert und dem zu erwartenden Aufwand (nur bei Stundenabrechnung) ab.
Eine Pauschalvereinbarung ist selbstverständlich ebenso möglich.
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