Kurzgut­achten

Das Kurzgutachten dient der sachverständigen Überprüfung des Kaufpreises. Dabei werden die Eintragung im Grundbuch, Baulasten und die bauplanungsrechtlichen Merkmale des Grundstücks geprüft.

Da dieses Gutachten Aspekte wie Bodenbelastungen, Erschließungsbeiträge und Abgaben nicht berücksichtigt, ist das Kurzgutachten nicht gerichtsfest.


Für die Erstellung des Gutachtens benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen oder Auskünfte:


  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Teilungserklärung (bei WEG)
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung bzw.  Bruttogrundflächen-berechnungen
  • ggf. Mietvertrag

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